Mit Franz Josef Dannecker während eines Prozesses gegen das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" 1965 in München
Franz Josef Strauß und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
Seit Januar 1947 gab Rudolf Augstein in Hamburg das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" heraus. Dieses wöchentlich erscheinende Magazin war eher dem linksliberalen Spektrum der Medienlandschaft zuzurechnen und entwickelte sich zu einem der führenden politischen Magazine der Bundesrepublik, dem erst nach dem Tod von Franz Josef Strauß mit der Gründung des Magazins Focus im Jahr 1993 eine ernsthafte Konkurrenz entstand. Seit der Berufung von Franz Josef Strauß ins Bundeskabinett 1953 berichtete der Spiegel in regelmäßigen Abständen über den Bundesminister und zwar zunächst durchaus wohlwollend. Dies änderte sich im Jahr 1957, als es im Haus von Rudolf Augstein zu einem Treffen mit Franz Josef Strauß kam. Im Laufe des Gesprächs kam Rudolf Augstein nach eigener Aussage zu der Überzeugung, dass es sich bei Franz Josef Strauß um einen gefährlichen Menschen handle, den man auf welche Weise auch immer bekämpfen müsse. Als Beweis für diese Einschätzung erschienen in den folgenden Jahren immer wieder Berichte, die sich kritisch und bisweilen aggressiv mit der Person von Franz Josef Strauß auseinandersetzen. Höhepunkte der oft gerichtlich wie publizistisch ausgetragenen Kontroversen zwischen Franz Josef Strauß, dem Spiegel-Verlag bzw. seinem Herausgeber waren die "Spiegel-Affäre" des Jahres 1962, die Veröffentlichung der "Sonthofener Rede" im Vorfeld der Bundestagswahl 1976 und die Berichterstattung im Zusammenhang mit der Kanzlerkandidatur 1980. Hatten die Veröffentlichung von 1976 und die Berichterstattung von 1980 kaum Einfluss auf die Beurteilung von Franz Josef Strauß in der Öffentlichkeit, so schadete die "Spiegel-Affäre" von 1962 seiner bis dahin steil nach oben verlaufende Karriere.
Mit seinem verteidigungspolitischen Konzept setzte sich Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß (1956-1962) auch im Hinblick auf die Spannungen zwischen den beiden Supermächten USA und UdSSR etwa über den Status Berlins oder das Engagement der Sowjetunion in Kuba heftiger Kritik aus. Dieses Konzept sah vor, die deutschen Streitkräfte zunehmend an der nuklearen Planung der Allianz zu beteiligen und damit traditionelle Strukturen innerhalb der Teilstreitkräfte aufzubrechen. In dem am 10. Oktober 1962 veröffentlichten Artikel über die NATO Übung "Fallex 62" griff der Spiegel diese Kritik auf. Erhärtet durch Schaubilder stellte das Magazin darin die konventionelle Unterlegenheit der NATO der konventionellen Stärke der Truppen des Warschauer Pakts gegenüber. Obwohl sich der Autor des Artikels, Conrad Ahlers, bei seinen Recherchen zum überwiegenden Teil auf bereits publizierte bzw. öffentlich zugängliche Quellen gestützt hatte, erwirkte die Bundesanwaltschaft am 23. Oktober eine polizeilichen Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins in Hamburg und Bonn sowie eine Verhaftung des Journalisten und Chefredakteurs Conrad Ahlers und des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein. Begründet wurden die Maßnahmen gegen den Spiegel, seinen Herausgeber und seinen Chefredakteur mit dem Verdacht wissentlich Staatsgeheimnisse verraten zu haben. Dieser Argumentation schloss sich auch die Bundesregierung an. Die Öffentlichkeit sah jedoch darin einen massiven Angriff auf die Unabhängigkeit der Presse, wobei die Begleitumstände sowie die Rolle des Bundesverteidigungsministers bei den Verhaftungen immer mehr an Bedeutung gewannen.
Im Rahmen einer Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. November 1962 musste Franz Josef Strauß schließlich seine zögerliche Haltung bei der Aufklärung der Vorgänge aufgeben und eine Beteiligung bei der Verhaftung von Conrad Ahlers in Spanien einräumen. In diesem Zusammenhang erhobene öffentliche Forderungen nach dem Rücktritt des Bundesverteidigungsministers, massive Proteste des Koalitionspartners FDP gegen eine solche Vorgangsweise und die Drohung, ihre Minister aus der gemeinsamen Regierung zurückzuziehen, führten zu einer schweren Regierungskrise und erhöhten den Druck auf Konrad Adenauer, dessen Haltung seinem Minister gegenüber ambivalent blieb. Schließlich trat Franz Josef Strauß am 30. November 1962 zurück, führte aber bis zur Berufung seines Nachfolgers Kai-Uwe von Hassel im Januar 1963 die Amtsgeschäfte weiter.
Auf der parlamentarischen Ebene hatte damit die Angelegenheit ihren Abschluss gefunden. Die straf- und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen zogen sich jedoch noch bis 1966 hin. Zunächst erhob der Spiegel-Verlag gegen den Durchsuchungsbefehl des Ermittlungsrichters vom 23. Oktober 1962 eine Beschwerde, die der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Beschlüssen vom 22. November und vom 7. Dezember des gleichen Jahres zurückwies. Im folgenden Jahr beschäftigte sich der gleiche Senat erneut mit dieser Angelegenheit, wobei die Klage um eine weitere Beschwerde gegen die Beschlagnahmebeschlüsse der Ermittlungsrichter vom 23. und 25. November 1962 ergänzt worden war. In ihrem Beschluss vom 31. Oktober 1963 verwarfen die Bundesrichter diese Beschwerden.
Aufgrund eines Beschlusses vom 4. August 1964 erreichte dann der Spiegel-Verlag, dass die Beschlagnahme der bei der Durchsuchung der Redaktionsräume sichergestellten Unterlagen teilweise aufgehoben wurde. Am 15. Oktober des gleichen Jahres, also rund zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Artikels, erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen Rudolf Augstein, Conrad Ahlers und den Oberst im Generalstab Alfred Martin wegen des wissentlichen Verrats von Staatsgeheimnissen. Aus Mangel an Beweisen lehnte der dritte Senat am 13. Mai 1965 die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Angeklagten ab und beendete damit offiziell die strafrechtliche Verfolgung der Vorgänge vom Oktober 1962.
Auch das Bundesverfassungsgericht befasste sich parallel dazu mit den Vorgängen um das Hamburger Nachrichtenmagazin. So wies es Verfassungsbeschwerden des Spiegel-Verlages gegen die Durchsuchung der Redaktionsräume bzw. wegen des Verstoßes gegen die Pressefreiheit am 9. November 1962 sowie am 5. August 1966 zurück. Die verfassungsrechtlichen Aspekte des Verhältnisses zwischen Staat und freier Presse wurden erstmals in jenem Teilurteil vom 5. August 1966 formuliert, das als "Spiegel-Urteil" in die deutsche Rechtsgeschichte einging.
Nach der Spiegel-Affäre blieb dass Verhältnis zwischen Franz Josef Strauß und dem Hamburger Nachrichtenmagazin weiterhin ambivalent und spannungsreich. Obwohl es immer wieder zu Auseinandersetzungen beider Parteien vor Gericht kam, stellte sich gleichzeitig eine gewisse Entkrampfung im persönlichen Umgang ein. Die gegenseitige Abneigung wurde hierbei zwar nie ausgeräumt, jedoch im Laufe der Zeit gemildert. So konnte das Magazin Franz Josef Strauß mehrmals gewinnen, im Rahmen von Interviews seine Einschätzung politischer Vorgänge zu erläutern, oder mit dem Vorabdruck der posthum erschienenen "Erinnerungen" seinen Ruf als führendes politisches Magazin der Bundesrepublik festigen. Auf diese Wechselwirkung gingen Franz Josef Strauß und Rudolf Augstein auch selbst ein. In einem Schriftwechsel mit Rudolf Augstein aus dem Jahr 1969 bezeichnete sich Franz Josef Strauß selbstironisch als "... ihr alter Mitarbeiter", während Rudolf Augstein 1989 das gegenseitige Verhältnis im Rückblick als eine "special relationship" charakterisierte.