Print logo

Häufig gestellte Fragen

Zur Person

Ein am 26. März 1926 ausgestellter Geburtschein des Standesamtes I der Landeshauptstadt München verzeichnete unter der Nummer 3065 als Geburtstag den 6. September 1915 und als Geburtsnamen "Franz Joseph Strauß". In seiner Kindheit, als Student sowie während der Militärzeit führte Franz Josef Strauß nur seinen ersten Vornamen "Franz". Diese Praxis setzte sich auch nach 1945 fort. Zum letzten Mal erschien der erste Vorname in einem Reisepass aus dem Jahr 1957. Bereits vier Jahre vorher, 1953, nannte ein vom Bundestag für die zweite Wahlperiode ausgestellter Abgeordnetenausweis bereits beide Vornamen. Seit 1958 hatte sich dann die Führung der beiden Vornamen endgültig durchgesetzt. Über die Gründe warum sich Franz Josef Strauß zur Führung seines zweiten Vornamens entschloss, gibt es unterschiedliche Varianten. Die bekannteste geht auf den Mentor der frühen Jahre, Josef Müller, zurück. Josef Müller habe ihm die Führung beider Vornamen nahegelegt, weil dies "... gemütlicher klinge und sicher gut ankomme". Eine weitere Variante besagt, dass die Führung beider Vornamen erfolgte, um eine Verwechslung mit dem von 1958 bis 1966 für den Wahlkreis Oberbayern im Bayerischen Landtag sitzenden gleichnamigen Abgeordneten Franz Strauß zu vermeiden.

Die Frage nach einer nationalsozialistischen Vergangenheit von Franz Josef Strauß wurde Ende der 70er- und Anfang der 80er-Jahre u.a. im Zusammenhang mit der Kanzlerkandidatur 1980 öffentlich diskutiert. Dabei stützte man sich auf Informationen, die über Mitgliedschaften im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) und im Nationalsozialistischen Kraftfahrer Korps (NSKK) sowie über eine Tätigkeit als Nationalsozialistischer Führungsoffizier (NSFO) in Altenstadt Aufschluss geben sollten. Darauf begründete Vorwürfe erwiesen sich aber bis auf einen Fall letztendlich als haltlos.

Zu Beginn seines Studiums im Wintersemester 1935/1936 trat Franz Josef Strauß der Deutschen Studentenschaft bei, da durch Reichsgesetz vom 22. April 1933 alle Studenten Zwangsmitglieder der Studentenschaften werden mussten. Bestanden anfänglich noch sogenannte "freie Studentenschaften" mit staatlicher Anerkennung neben dem NSDStB, so wurden diese später innerhalb des NSDStB als "Kameradschaften" weitergeführt oder lösten sich auf. Im Jahr 1936 entzog dann der NSDStB allen alten Studentenverbindungen die Anerkennung und schloss damit die Gleichschaltungspolitik durch Personalunion in allen Führungsämtern den alten Studentenschaften gegenüber auch formell ab. Eine aktive Zugehörigkeit zum NSDStB lässt sich für Franz Josef Strauß jedoch auch nach diesem Zeitpunkt nicht nachweisen, da der Mitgliedsausweis der Deutschen Studentenschaft noch im Sommer 1939 Gültigkeit besaß.

Die Mitgliedschaft von Franz Josef Strauß beim NSKK beschränkte sich auf die Jahre 1937 bis Juli 1939 und wurde am 15. Oktober 1946 von der Spruchkammer in Schongau zwar als belastend eingestuft, jedoch gleichzeitig "... als zwangsbedingte, nominelle Mitgliedschaft, die weder propagandistisch noch aktiv ausgeübt wurde" gewertet. Nachdem das NSKK zwischen April 1931 und Juni 1934 eine Sondereinheit der SA gebildet hatte, wurde es nach diesem Zeitpunkt in eine Gliederung der NSDAP umgewandelt und kurz darauf mit der Motor-SA vereinigt. Die Tätigkeit des NSKK umfasste neben Transporten bei Heer und Luftwaffe auch die Regelung des Verkehrs. Um eine Nichtzulassung zum Examen zu vermeiden, trat Franz Josef Strauß auf Anraten von Prof. Franz Dirlmeier dem NSKK bei. Die von ihm gewählte Abteilung des NSKK, Sturm 23/M 86, war ursprünglich eine Stahlhelmeinheit gewesen und nach der Auflösung des Stahlhelms in das NSKK überführt worden. Die Zusammensetzung der vorwiegend deutschnationalen Mitglieder des Sturms verhinderte weitgehend Konflikte mit der NS-Ideologie.

Während der Mitgliedschaft hielt Franz Josef Strauß in der Funktion eines "weltanschaulichen Referenten" Vorträge. Diese hatten nach eigenen Worten "... mit allen möglichen historischen Themen zu tun, nur nicht mit den Nazis und ihrer Ideologie" und hingen wohl mit seiner Ausbildung zum Gymnasiallehrer zusammen.

Ab Mai 1943 war Franz Josef Strauß als Ausbildungsoffizier und Abteilungsadjudant an der Flakschule IV in Altenstadt bei Schongau stationiert. Im Sommer des gleichen Jahres wurde in der Wehrmacht die Funktion eines Offiziers für wehrgeistige Führung, die ohne Zustimmung der NSDAP besetzt werden konnte, eingeführt. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 ordnete das Reichsicherheitshauptamt die Ablösung der Offiziere an, da die NS-Führung mit der Wirksamkeit dieser Funktion auf die Wehrmacht unzufrieden war. An ihre Stelle trat dann der Nationalsozialistische Führungsoffizier (NSFO), der nur im Einvernehmen mit der NSDAP berufen werden konnte. Um die Übertragung der Aufgabe des Offiziers für wehrgeistige Führung auf einen von der NSDAP vorgeschlagenen Nationalsozialisten zu verhindern, gab Franz Josef Strauß der dringenden Bitte seines damaligen Kommandeurs nach, weigerte sich aber entschieden diese Funktion nach 1944 als NSFO weiterhin wahrzunehmen. Als Themen seiner wöchentlichen Vorträge beschränkte sich Franz Josef Strauß meist auf geschichtliche Themen, die nach eigenen Worten "... noch manche Freiheit ließen, wenn man sie geschickt interpretierte".

Leserbrief von Hans Hellmut Kirst "Aus Sorge um politische Verwilderung"

Franz Josef Strauß gewann am 7. September 1934 das 210 km lange Straßenrennen "Quer durch das bayerische Hochland" in der Zeit von 5:54:26 Std. und zwar als Mitglied des RC Amor 07 München. Die Strecke führte über München, Weilheim, Murnau, Partenkirchen, Mittenwald, Walchensee, Kochel und Wolfratshausen. Eine Wiederholung des Rennens fand in Verbindung mit dem 80jährigen Jubiläum des RC Amor 07 München 1987 statt, wobei der Sieger von 1934 die Schirmherrschaft übernahm und persönlich anwesend war. Der Gewinn weiterer Radrennen durch Franz Josef Strauß wie etwa der Bayerischen Jugendmeisterschaft oder der Süddeutschen Straßenmeisterschaft lässt sich nicht bestätigen.

Franz Josef Strauß nahm 1935 an der Ludwig-Maximilians-Universität München sein Studium auf und belegte die Fächer Sprach- und Literaturwissenschaften, klassische Philologie und Geschichte sowie Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Sein Ziel war das höhere Lehramt, d.h. die Tätigkeit als Lehrer an Gymnasien. Bedingt durch den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde sein Studium immer wieder unterbrochen. Im Jahr 1940 konnte er dennoch das erste Staatsexamen für das höhere Lehramt an Gymnasien in den Fächern Geschichte und klassische Philologie ablegen. Ein Jahr später folgte das zweite Staatsexamen und die Anstellung als außerplanmäßiger Beamter. Jedoch verhinderte der Beginn des Russlandfeldzuges die Tätigkeit als Gymnasiallehrer im Schuldienst.

Während des Studiums begann er bei dem Althistoriker Walter Otto eine Dissertation unter dem Titel "Justins Epitome der Historiae Philippicae des Trogus Pompeius". Das Ziel der Arbeit war es, sich anhand dieses Werks mit der Gestaltung der antiken Imperiumsidee auseinander zu setzen. Die gesammelten Materialien und Unterlagen verbrannten jedoch bei einem Bombenangriff auf München im Jahr 1944. Der in späteren Jahren geführte Doktortitel ging auf verschiedene Ehrendoktorwürden zurück, die Franz Josef Strauß zwischen 1956 und 1983 von amerikanischen Universitäten und Colleges erhalten hatte. Die Sozialwissenschaftliche Fakultät seiner alten Alma Mater ehrte ihn schließlich 1985 mit der Verleihung einer Ehrendoktorwürde. Zu weiteren akademischen Würden gehörte auch eine Ehrenprofessur der Universidad de Chile 1977, wobei eine Titelführung als Namensbestandteil unterblieb. Einen zweiten Anlauf für ein Studium unternahm Franz Josef Strauß in den Jahren 1963 bis 1966, in denen er sich an den Universitäten München und Innsbruck für die Fächer Betriebswirtschaft und Staatswissenschaft einschrieb. Jedoch kam es, bedingt durch die Bildung der Großen Koalition 1966, zu einem Abbruch des Studiums.

Die Erlaubnis zur Führung eines Privatluftfahrzeugs erwarb Franz Josef Strauß am 17. September 1968 auf einer einmotorigen Propellermaschine vom Typ Beechcraft "Musketier". Im Jahr 1976 erfolgte die Befähigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes im Luftverkehr sowie die Prüfung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (IFR). 1985 bestand er dann die Pilotenprüfung für Turbopropflugzeuge. Insgesamt besaß Franz Josef Strauß fünf Fluglizenzen. Daneben verfügte er noch über eine Berechtigung für zweimotorige Flugzeuge. Als Pilot flog Franz Josef Strauß nacheinander folgende Flugzeugtypen: eine Beechcraft "Musketier", eine Piper "Atzek" sowie eine Cessna "Citation". Im Jahr 1985 hatte er bereits über 2500 Starts und Landungen absolviert.

Seine Körpergröße betrug 179 cm.

Zur politischen Biographie

Die heftige Kritik am verteidigungspolitischen Konzept von Franz Josef Strauß, das eine zunehmende Beteiligung deutscher Streitkräfte an der nuklearen Planung der Allianz und eine damit bedingte Abkehr von einer Armee traditioneller Struktur vorsah, gehörte mit zu den Hintergründen der sogenannten "Spiegel-Affäre". Am 10. Oktober 1962 veröffentlichte das Magazin "Der Spiegel" als Titelgeschichte einen Artikel über die NATO-Übung "Fallex 62". Darin wurde, erhärtet durch Schaubilder, die konventionelle Unterlegenheit der NATO der konventionellen Stärke der Truppen des Warschauer Pakts gegenüberstellt. Dieser Artikel war Auslöser für die später als "Spiegel-Affäre" bezeichneten Vorgänge, in deren Verlauf die polizeiliche Durchsuchung der Redaktionsräume in Hamburg sowie die Verhaftung des Journalisten Conrad Ahlers in Spanien und des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein standen. Der Argumentation der Bundesregierung, diese Maßnahmen der Bundesanwaltschaft seien wegen Verdachtsmomenten von Landesverrat ergriffen worden, standen die in der Öffentlichkeit verbreitete Meinung, es habe sich hierbei um einen massiven Angriff des Staates auf die Unabhängigkeit der Presse gehandelt, gegenüber. Eine endgültige Klärung der Vorgänge erfolgte 1966 durch das Bundesverfassungsgericht, das sich unter Berücksichtigung der damaligen Umstände der Auffassung der Bundesregierung anschloss.

Im Zuge der "Spiegel-Affäre" erhöhten massive Proteste der FDP gegen eine solche Vorgangsweise und ihre Drohung, die Regierungskoalition zu verlassen, sowie öffentliche Forderungen nach dem Rücktritt des Bundesverteidigungsministers zusätzlich den Druck auf Konrad Adenauer, dessen Haltung seinem Minister gegenüber ambivalent blieb. Um die Regierungskrise zu beenden, sah sich Franz Josef Strauß genötigt, sein Amt zur Verfügung zu stellen. Am 14. Dezember 1962 trat er als Minister zurück, führte aber bis zur Berufung seines Nachfolgers Kai-Uwe von Hassel im Januar 1963 die Amtsgeschäfte weiter. 

Der zeitliche Rahmen der sogenannten FIBAG-Affäre erstreckte sich auf die Jahre 1961 und 1962. Thematisiert wurde die Affäre vom Magazin "Der Spiegel", das sich auf Vorgänge aus dem Jahr 1960 stützte. Hintergrund war das "Rental Guarantee Housing Project" der amerikanischen Regierung. Dabei sollten Wohnungen für die in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten der 7. Armee gebaut und nach ihrer Aufgabe durch die US-Armee von der Bundeswehr als Soldatenwohnungen übernommen werden. Das Volumen des Projekts belief sich auf rund 300 Millionen DM. Trotz des Interesses beider Seiten scheiterten an der Frage der Finanzierung die Bemühungen eines deutschen Firmenkonsortiums ebenso, wie die einer amerikanischen Finanzfirma. In dieser Situation bot die von Lothar Schloß am 6. Mai 1960 gegründete "Finanzbau-Aktiengesellschaft" (FIBAG) eine Lösung des Problems an. Danach sollten die Kosten für das Projekt über siebenjährige Mietgarantien des Pentagons vorfinanziert, der Rest auf dem deutschen Kapitalmarkt beschafft und später als Stationierungskosten über den Bundeshaushalt abgerechnet werden. Neben Lothar Schloß und Karl Willy Braun fungierte als weiterer Vertragspartner der Passauer Verleger Johann Kapfinger, der mit 25% des Stammkapitals an FIBAG beteiligt wurde. Er unterhielt Beziehungen zu Franz Josef Strauß und sollte diesen für eine Unterstützung des Projekts gewinnen. Tatsächlich intervenierte Franz Josef Strauß mit zwei Schreiben bei amerikanischen Stellen, ohne den Sachverhalt und die personellen Hintergründe vorher geprüft zu haben. Aufgrund der Berichterstattung des "Spiegel" vom Mai 1961 kam es im Juni zu einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag über die Vorgangsweise des Ministers, die von Franz Josef Strauß schriftlich beantwortet wurde. Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein, zumal das Projekt "FIBAG" selbst fallengelassen wurde. Mit zwei weiteren Artikeln im Oktober 1961 und Januar 1962 griff das Hamburger Nachrichtenmagazin die Angelegenheit jedoch wieder auf. Beschäftigte sich der erste Artikel noch mit der Frage, ob Franz Josef Strauß die finanzielle Beteiligung des Verlegers bei seiner Intervention bekannt gewesen sei, so nahm ihn ein zweiter Artikel gegen die darin abgedruckten Behauptungen von Lothar Schloß und Karl Willy Braun, Johann Kapfinger habe Franz Josef Strauß über seinen 25%-Anteil an "FIBAG" als stiller Gesellschafter beteiligt, in Schutz und forderte den Minister gleichzeitig auf, sich öffentlich von Johann Kapfinger zu distanzieren und gegen diesen eine Verleumdungsklage anzustrengen. Die gerichtliche Auseinandersetzung fand jedoch nicht zwischen Johann Kapfinger und Franz Josef Strauß, sondern zwischen diesem und dem "Spiegel" statt und endete in einem Vergleich beider Seiten. Eine juristische Klärung der Vorgänge ohne eine Beteiligung von Franz Josef Strauß bzw. Rudolf Augstein erfolgte 1964, als Karl Willy Braun gegen Johann Kapfinger vor dem Landgericht München I ein Verfahren anstrengte. Im Verlauf des Verfahrens erwiesen sich die von ihm im Oktober 1961 aufgestellten und im "Spiegel" abgedruckten Behauptungen als unwahr. Auf politischer Ebene kam es nach den beiden Artikeln auf Antrag der SPD-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Sein Ziel war die Prüfung der Frage, ob eine Vorteilsnahme des Ministers im Amt zugunsten von FIBAG vorgelegen hatte oder nicht. Zwar wies der Bundestag zunächst am 28. Juni 1962 den ersten Ausschussbericht mit den Stimmen von SPD und FDP zurück, billigte aber nach weiteren Untersuchungen am 25. Oktober des gleichen Jahres mit den Stimmen der CDU/CSU und gegen das Votum der SPD einen zweiten Bericht, der dem Verteidigungsminister attestierte, sich keiner Verletzung der Dienstpflicht schuldig gemacht zu haben. 

Im Winter 1975/76 kam ein von Senator Frank Church geleiteter Unterausschuss des amerikanischen Senats zu dem Ergebnis, dass Vorstandsmitglieder des Lockheed-Konzerns an Mitglieder befreundeter Regierungen Schmiergelder gezahlt hatten, um so die Lieferung von Militärflugzeugen sicherzustellen. Dies hatte zur Folge, dass man in zahlreichen Ländern u.a. in Japan, Schweden und den Niederlanden auf nationaler Ebene Untersuchungen über die möglichen Verwicklungen der betreffenden Regierungen anstellte. In der Bundesrepublik konzentrieren sich diese bald auf die Umstände, die zur Beschaffung des umstrittenen Abfangjägers Starfighter F104-G geführt hatten. Ein ehemaliger Verbindungsmann des Lockheed-Konzerns in Bonn, Ernest Hauser, stellte die Behauptung auf, die Entscheidung für die Lieferung der Flugzeuge 1958/59 sei durch Schmiergeldzahlungen an den damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß und die CSU beeinflusst worden.

Tatsächlich hatte Lockheed den Zuschlag für die Lieferung einer modifizierten Version des Kampfjets gegen Mitbewerber aus Großbritannien, Frankreich und den USA erhalten, obwohl eine den Erfordernissen der Luftwaffe dienende Version der F-104 noch gar nicht existierte. Nach Auslieferung der Maschinen des Typs F 104-G kam es aufgrund technischer Mängel immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen, die man dem damals für die Beschaffung zuständigen Minister anlastete. So rügte ein im Oktober 1971 veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs die durch Franz Josef Strauß veranlasste Bestellung nicht beschaffungsreifer Flugzeuge und die damit verbundenen Mehrausgaben des Verteidigungshaushaltes.

Strauß befürwortete, wie auch Konrad Adenauer, in der Diskussion um die Beschaffung eines Kampfflugzeuges für die Bundeswehr in den 1950er-Jahren das Konkurenzprodukt, die französische Mirage. Politisch sah er erhebliche Vorteile in einer engeren deutsch-französischen Kooperation im Rüstungsbereich. Doch im Verteidigungsministerium stieß er mit dieser Ansicht auf Widerstand. Alle Testpiloten und Luftwaffenoffiziere einschließlich des Inspekteurs der Luftwaffe sprachen sich deutlich gegen die Mirage und für den Starfighter aus. Strauß beugte sich schließlich dem technischen Sachverstand der Experten und stimmte der Beschaffung zu. Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss bei einer Enthaltung einstimmig, somit mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten, im November 1958 den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kauf von 300 Maschinen im Wert von 1,2 Milliarden DM.

Obwohl sich die von Ernest Hauser vorgebrachten Beweise als Fälschungen erwiesen, hielten sich weiterhin hartnäckig Gerüchte um Schmiergeldzahlungen. Gegen diese vor allem in den Medien geführte öffentliche Auseinandersetzung ging Strauß auch juristisch vor. Im September 1976 kam es in der Endphase des Bundestagswahlkampfes zu einer Verschärfung der Diskussion, als Ermittlungen über den Verbleib der im Bundesverteidigungsministerium geführten "Lockheed-Akten" angestellt wurden. Im Laufe der Untersuchungen stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Akten bereits 1962 aus Platzmangel vernichtet, etwa 400 Ordner ohne Kenntnis des Ministers in das Bundesfinanzministerium 1967 verbracht und nach Ende 1969 auf 14 Ordner komprimiert worden waren. Dieser Restbestand wurde dann noch vor der Wahl durch Friedrich Voss, dem damaligen Referenten von Franz Josef Strauß, Journalisten zugänglich gemacht. 

Im Jahr 1978 spielte der Verbleib der Akten in einem vom Deutschen Bundestag zwischen Januar 1978 und Mai 1979 tagenden Untersuchungsausschuss nochmals eine Rolle. Hintergrund war die sogenannte "Abhöraffäre", bei der ein Telefonat zwischen dem Chefredakteur der Parteizeitung "Bayernkurier", Wilfried Scharnagl, und Franz Josef Strauß abgehört worden war. Im Verlauf des Gesprächs sollte Franz Josef Strauß angeblich eine Vernichtung von Akten zugegeben haben. Diese erneute Diskreditierung von Franz Josef Strauß im Zusammenhang mit der "Lockheed-Affäre" erwies sich jedoch als eine nachträglich in das Abhörprotokoll eingefügte Passage. Aus diesem Grund schloss der Ausschuss in seinem Abschlussbericht die Beteiligung fremder Dienste an der Abhöraktion nicht aus, eine Vermutung, die sich nach der Wiedervereinigung durch Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bestätigte. 

Zur Mitte der Legislaturperiode 1972/76 traf sich die CSU-Landesgruppe im November 1974 zu einer Klausurtagung, um Bilanz zu ziehen und Strategien für die Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner zu erörtern. Tagungsort war das Hotel "Sonnenalp" in Ofterschwang bei Sonthofen. Die dabei vor allem von Franz Josef Strauß entwickelten Vorstellungen sorgten nach ihrer auszugsweisen Veröffentlichung im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" für eine erhebliche Polarisierung der Öffentlichkeit. In seinem Referat nahm Franz Josef Strauß den Bericht über ein vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Karl Carstens geleitetes Treffen zum Anlass, mit deutlichen und zum Teil überspitzten Formulierungen auf Fehlentwicklungen der sozialliberalen Regierung in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz-, Sozial-, Bildungs- und Innenpolitik hinzuweisen und gleichzeitig der Union eine Politik der Zurückhaltung bei der Lösung der anstehenden Probleme zu empfehlen, um so langfristig durch den damit im öffentlichen Bewusstsein ausgelösten Schock eines permanenten wirtschaftlichen Niedergangs die Ablösung der sozialliberalen Regierung zu erreichen. Eine nicht redigierte und unautorisierte Fassung des Referats wurde dann im Dezember 1974 dem Magazin "Der Spiegel" zugespielt, blieb aber zunächst unbeachtet. Erst als das Bonner Büro des "Spiegel" eine weitere Kopie erhielt, kam es am 10. März 1975 zu einer Veröffentlichung des Papiers. Nach Auffassung von Franz Josef Strauß handelte es sich dabei um einen Mitschnitt, der zwar die angesprochenen Themen im Kern richtig wiedergab, jedoch durch Auslassungen einzelner Passagen diese überspitzt darstellte.

Das Verhältnis von Franz Josef Strauß zum Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" ließ sich im Kern auf die persönliche Auseinandersetzung mit dem Herausgeber des Blatts Rudolf Augstein reduzieren. Erstmals im Januar 1947 erschienen und nach seinem Selbstverständnis eher im linksliberalen Spektrum der Medienlandschaft angesiedelt, entwickelte sich das Blatt unter seinem Herausgeber zum führenden politischen Magazin der Bundesrepublik, dem erst nach dem Tod von Franz Josef Strauß mit der Gründung des Magazins Focus im Jahr 1993 eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen sollte.

War die Berichterstattung des Spiegel zu Beginn der politischen Karriere von Franz Josef Strauß durchaus wohlwollend gewesen, so wandelte sie sich im Laufe der Jahre zu einer regelrechten Intimfeindschaft zwischen Rudolf Augstein und Franz Josef Strauß. Der Auslöser hierfür lag in einem Treffen, das im Jahr 1957 im Haus von Rudolf Augstein stattfand. Nach eigenen Worten kam dieser im Verlauf des Gesprächs zur Überzeugung, dass es sich bei Franz Josef Strauß um einen gefährlichen Menschen handle, den man auf welche Weise auch immer bekämpfen müsse. In den folgenden Jahren veröffentlichte das Magazin zahlreiche Berichte, die diese These Rudolf Augsteins untermauern sollten. Die Höhepunkte bildeten dann die als "Spiegel-Affäre" bezeichneten Vorgänge um die Verhaftung des Redakteurs Conrad Ahlers 1962, die Veröffentlichung der "Sonthofener Rede" im Vorfeld der Bundestagswahl 1976 und die Berichterstattung anlässlich der Kanzlerkandidatur 1980. Begleitet von heftigen publizistischen Kontroversen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen beider Parteien vor Gericht. Gleichzeitig stellte sich nach der "Spiegel-Affäre" eine gewisse Entkrampfung im persönlichen Umgang ein, welche die gegenseitige Abneigung zwar nie ausräumte, jedoch milderte. So konnte das Magazin Franz Josef Strauß immer wieder gewinnen, in einer Reihe von Interviews seine Einschätzung politischer Vorgänge zu erläutern oder sich den Vorabdruck der postum erschienenen "Erinnerungen" sichern.

Das ambivalente und spannungsreiche Verhältnis zwischen Franz Josef Strauß und dem Hamburger Nachrichtenmagazin zahlte sich im Rückblick für beide Parteien aus. Verschaffte "der Spiegel" durch seine Berichterstattung Franz Josef Strauß eine, wenn auch überwiegend negative, Popularität, so festigte dieser im Gegenzug mit seiner Vorgangsweise den Ruf des Spiegel als das investigative Politmagazin der Bundesrepublik. Auf diese Wechselwirkung gingen Franz Josef Strauß und Rudolf Augstein auch selbst ein, als etwa 1969 Franz Josef Strauß sich in einem Brief an Rudolf Augstein selbstironisch als "... ihr alter Mitarbeiter" bezeichnete, während Rudolf Augstein 1989 im Rückblick von einer "special relationship" zwischen Franz Josef Strauß und ihm sprach.