Fragen zur politischen Biographie
Wann kam es zur "FIBAG-Affäre"?
Der zeitliche Rahmen der sogenannten FIBAG-Affäre erstreckte sich auf die Jahre 1961 und 1962. Thematisiert
wurde die Affäre vom Magazin "Der Spiegel", das sich auf Vorgänge aus dem Jahr 1960 stützte. Hintergrund war das
"Rental Guarantee Housing Project" der amerikanischen Regierung. Dabei sollten Wohnungen für die in Deutschland
stationierten amerikanischen Soldaten der 7. Armee gebaut und nach ihrer Aufgabe durch die US-Armee von der
Bundeswehr als Soldatenwohnungen übernommen werden. Das Volumen des Projekts belief sich auf rund 300 Millionen
DM. Trotz des Interesses beider Seiten scheiterten an der Frage der Finanzierung die Bemühungen eines
deutschen Firmenkonsortiums ebenso, wie die einer amerikanischen Finanzfirma. In dieser Situation bot die von
Lothar Schloß am 6. Mai 1960 gegründete "Finanzbau-Aktiengesellschaft" (FIBAG) eine Lösung des Problems an.
Danach sollten die Kosten für das Projekt über siebenjährige Mietgarantien des Pentagons vorfinanziert, der
Rest auf dem deutschen Kapitalmarkt beschafft und später als Stationierungskosten über den Bundeshaushalt
abgerechnet werden.
Neben Lothar Schloß und Karl Willy Braun fungierte als weiterer Vertragspartner der Passauer Verleger Johann
Kapfinger, der mit 25% des Stammkapitals an FIBAG beteiligt wurde. Er unterhielt Beziehungen zu Franz Josef
Strauß und sollte diesen für eine Unterstützung des Projekts gewinnen. Tatsächlich intervenierte Franz Josef
Strauß mit zwei Schreiben bei amerikanischen Stellen, ohne den Sachverhalt und die personellen Hintergründe
vorher geprüft zu haben. Aufgrund der Berichterstattung des "Spiegel" vom Mai 1961 kam es im Juni zu einer
Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag über die Vorgangsweise des Ministers, die von Franz Josef
Strauß schriftlich beantwortet wurde. Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein, zumal das Projekt "FIBAG"
selbst fallengelassen wurde.
Mit zwei weiteren Artikeln im Oktober 1961 und Januar 1962 griff das Hamburger Nachrichtenmagazin die
Angelegenheit jedoch wieder auf. Beschäftigte sich der erste Artikel noch mit der Frage, ob Franz Josef Strauß
die finanzielle Beteiligung des Verlegers bei seiner Intervention bekannt gewesen sei, so nahm ihn ein zweiter
Artikel gegen die darin abgedruckten Behauptungen von Lothar Schloß und Karl Willy Braun, Johann Kapfinger habe
Franz Josef Strauß über seinen 25% Anteil an "FIBAG" als stiller Gesellschafter beteiligt, in Schutz und forderte
den Minister gleichzeitig auf, sich öffentlich von Johann Kapfinger zu distanzieren und gegen diesen eine
Verleumdungsklage anzustrengen. Die gerichtliche Auseinandersetzung fand jedoch nicht zwischen Johann Kapfinger
und Franz Josef Strauß, sondern zwischen diesem und dem "Spiegel" statt und endete in einem Vergleich beider
Seiten. Eine juristische Klärung der Vorgänge ohne eine Beteiligung von Franz Josef Strauß bzw. Rudolf Augstein
erfolgte 1964, als Karl Willy Braun gegen Johann Kapfinger vor dem Landgericht München I ein Verfahren
anstrengte. Im Verlauf des Verfahrens erwiesen sich die von ihm im Oktober 1961 aufgestellten und im "Spiegel"
abgedruckten Behauptungen als unwahr.
Auf politischer Ebene kam es nach den beiden Artikeln auf Antrag der SPD-Fraktion zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses. Sein Ziel war die Prüfung der Frage, ob eine Vorteilsnahme des Ministers im Amt
zugunsten von FIBAG vorgelegen hatte oder nicht. Zwar wies der Bundestag zunächst am 28. Juni 1962 den ersten
Ausschussbericht mit den Stimmen von SPD und FDP zurück, billigte aber nach weiteren Untersuchungen am 25. Oktober
des gleichen Jahres mit den Stimmen der CDU/CSU und gegen das Votum der SPD einen zweiten Bericht, der dem
Verteidigungsminister attestierte, sich keiner Verletzung der Dienstpflicht schuldig gemacht zu haben.
Wie gestalteten sich die sogenannte "Lockheed-Affäre" und die "Abhöraffäre"?
Im Winter 1975/76 kam ein von Senator Frank Church geleiteter Unterausschuss des amerikanischen Senats zu dem
Ergebnis, dass Vorstandsmitglieder des Lockheed Konzerns an Mitglieder befreundeter Regierungen Schmiergelder
gezahlt hatten, um so die Lieferung von Militärflugzeugen sicherzustellen. Dies hatte zur Folge, dass man in
zahlreichen Ländern u.a. in Japan, Schweden und den Niederlanden auf nationaler Ebene Untersuchungen über die
möglichen Verwicklungen der betreffenden Regierungen anstellte. In der Bundesrepublik konzentrieren sich diese
bald auf die Umstände, die zur Beschaffung des umstrittenen Abfangjägers Starfighter F104-G geführt hatten.
Ein ehemaliger Verbindungsmann des Lockheed Konzerns in Bonn, Ernest Hauser, stellte die Behauptung auf, die
Entscheidung für die Lieferung der Flugzeuge 1958/59 sei durch Schmiergeldzahlungen an den damaligen
Verteidigungsminister Franz Josef Strauß und die CSU beeinflusst worden.
Tatsächlich hatte Lockheed den Zuschlag für die Lieferung einer modifizierten Version des Kampfjets gegen
Mitbewerber aus Großbritannien, Frankreich und den USA erhalten, obwohl eine den Erfordernissen der Luftwaffe
dienende Version der F-104 noch gar nicht existierte. Nach Auslieferung der Maschinen des Typs F 104-G kam es
aufgrund technischer Mängel immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen, die man dem damals für die Beschaffung
zuständigen Minister anlastete. So rügte ein im Oktober 1971 veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs
die durch Franz Josef Strauß veranlasste Bestellung nicht beschaffungsreifer Flugzeuge und die damit verbundenen
Mehrausgaben des Verteidigungshaushaltes.
Obwohl Franz Josef Strauß in einer Presseerklärung vom Oktober 1971 glaubhaft machen konnte, dass die Beschaffung
des Flugzeugs u.a. auf Anraten der militärischen Führung bzw. mit Billigung der entsprechenden parlamentarischen
Gremien erfolgt war, und sich die von Ernest Hauser vorgebrachten Beweise als Fälschungen erwiesen, hielten sich
weiterhin hartnäckig Gerüchte um Schmiergeldzahlungen. Gegen diese vor allem in den Medien geführte öffentliche
Auseinandersetzung ging Strauß auch juristisch vor. Im September 1976 kam es in der Endphase des
Bundestagswahlkampfes 1976 zu einer Verschärfung der Diskussion, als Ermittlungen über den Verbleib der im
Bundesverteidigungsministerium geführten "Lockheed-Akten" angestellt wurden. Im Laufe der Untersuchungen stellte
sich heraus, dass ein großer Teil der Akten bereits 1962 aus Platzmangel vernichtet, etwa 400 Ordner ohne
Kenntnis des Ministers in das Bundesfinanzministerium 1967 verbracht und nach Ende 1969 auf 14 Ordner
komprimiert worden waren. Dieser Restbestand wurde dann noch vor der Wahl durch Friedrich Voss, dem damaligen
Referenten von Franz Josef Strauß, Journalisten zugänglich gemacht. Die dabei vorgelegten Unterlagen konnten
die gegen Franz Josef Strauß bestehenden Verdachtsmomente nicht bestätigen.
Im Jahr 1978 spielte der Verbleib der Akten nochmals eine Rolle in einem vom Deutschen Bundestag zwischen Januar
1978 und Mai 1979 tagenden Untersuchungsausschuss. Hintergrund war die sogenannte "Abhöraffäre", bei der ein
Telefonat zwischen dem Chefredakteur der Parteizeitung "Bayernkurier" Wilfried Scharnagl und Franz Josef Strauß
abgehört worden war. Im Verlauf des Gesprächs sollte Franz Josef Strauß angeblich eine Vernichtung von Akten
zugegeben haben. Diese erneute Diskreditierung von Franz Josef Strauß im Zusammenhang mit der "Lockheed-Affäre"
erwies sich jedoch als eine nachträglich in das Abhörprotokoll eingefügte Passage. Aus diesem Grund schloss der
Ausschuss in seinem Abschlussbericht die Beteiligung fremder Dienste an der Abhöraktion nicht aus, eine Vermutung,
die sich nach der Wiedervereinigung durch Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bestätigte.