Bundesminister für Atomfragen
Der Erforschung und friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde
in der Nachkriegszeit national wie auch international ein hoher
Stellenwert als zukunftsorientiertem Wissenschaftsbereich eingeräumt; zudem
sah man in ihr eine Alternative zu den bisher verwendeten Energieträgern Kohle
und Wasserkraft.
Unterzeichnung über den Vertrag zur Lieferung des ersten deutschen Atomreaktors in New York im Mai 1956;
der Forschungsreaktor in Garching mit einem Modell der Anlage während der Bauzeit 1957
Einer solchen Entwicklung trug die Bundesregierung Rechnung,
indem sie am 6. Oktober 1955 ein Bundesministerium für Atomfragen bildete,
zu dessen Leiter Bundeskanzler Konrad Andauer seinen bisherigen Sonderminister
Franz Josef Strauß berief.
Aufgabe dieses Ministeriums war es zunächst, Wissenschaft und Forschung
im Bereich der Atomwissenschaft zu unterstützen, Rückstände aufzuholen und
auf das Niveau anderer Länder zu kommen. Erreicht wurde dies durch die Bündelung
verschiedener Zuständigkeiten an einer Stelle, wobei man sich am Vorbild entsprechender
Einrichtungen in den USA, Frankreich und Großbritannien orientierte.
Mit der Erarbeitung eines sogenannten "Drei-Stufen-Plans" gelang es dem
neuen Minister, ein erstes deutsches Atomprogramm vorzulegen,
das seine Amtsnachfolger in den Jahren 1963-1967, 1968-1972 und 1973-1976 mit
weiteren Programmen fortschreiben sollten.
In der ersten Stufe des Programms versuchte man, den durch die
Kriegswirren bedingten Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern und
Technikern auszugleichen. Die zweite Stufe beinhaltete die Erwerbung von fünf
Forschungsreaktoren von den USA und Großbritannien und ihre Aufstellung in München,
Frankfurt, Königsforst bei Köln, Berlin und Hamburg.
Die dritte und letzte Phase des Programms sah dann die Errichtung eines
Kernreaktors deutscher Konstruktion und Fabrikation durch das Reaktorzentrum Karlsruhe vor.