Bundestagsabgeordneter
Bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949 gewann Franz Josef
Strauß das
Direktmandat des Bundeswahlkreises Weilheim, das er bis zu seiner
Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten im Jahre 1978 behaupten sollte.
Franz
Josef Strauß als Zuschauer bei der Annahme
der Wahl zum Bundeskanzler durch Konrad Adenauer am 15. September 1949;
am deutsch-saarländischen
Grenzübergang Einöd beim vergeblichen Versuch der Einreise ins französisch besetzte Saargebiet
im Mai 1951
Trotz der vielfältigen Verpflichtungen in Bonn als Bundesminister verlor
Franz Josef Strauß nie den Kontakt zu seinen Wählern. Äußeres
Zeichen dieser Volksnähe war bis zuletzt das sogenannte „Strauß-Sekretariat“ in
seinem Wahlkreis. Am 29. November 1978 schied Franz Josef Strauß nach 29
Jahren aus dem Bundestag aus.
1949 bis 1953
Bedingt durch seinen beruflichen Hintergrund übernahm Franz Josef Strauß bis
1952 den Vorsitz im Ausschuss für Jugendfürsorge im Deutschen Bundestag.
Mit einer anlässlich der Wehrdebatte am 7. Februar 1952 gehaltenen
Rede
unterstrich er jedoch sein Interesse an außen- und sicherheitspolitischen
Fragen und wurde so einer breiteren Öffentlichkeit erstmals als
überzeugender Rhetoriker bekannt. Als man am 19. Juli 1952 einen Bundestagsausschuss
zur Mitberatung des EVG-Vertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen
bildete, übernahm Franz Josef Strauß den Vorsitz. Dieser Ausschuss
wurde ab 21. Januar 1953 als Ausschuss für Fragen der europäischen
Sicherheit bezeichnet.