Direkt zum Inhalt springen
Home Kontakt Sitemap Impressum Franz Josef Strauss Logo

Bundestagsabgeordneter

Bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949 gewann Franz Josef Strauß das Direktmandat des Bundeswahlkreises Weilheim, das er bis zu seiner Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten im Jahre 1978 behaupten sollte.
Franz Josef Strauß bei der Wahl von Konrad Adenauer 1949; am deutsch-saarländischen Grenzübergang Einöd beim vergeblichen Versuch der Einreise ins französisch besetzte Saargebiet im Mai 1951
Franz Josef Strauß als Zuschauer bei der Annahme der Wahl zum Bundeskanzler durch Konrad Adenauer am 15. September 1949; am deutsch-saarländischen Grenzübergang Einöd beim vergeblichen Versuch der Einreise ins französisch besetzte Saargebiet im Mai 1951
Trotz der vielfältigen Verpflichtungen in Bonn als Bundesminister verlor Franz Josef Strauß nie den Kontakt zu seinen Wählern. Äußeres Zeichen dieser Volksnähe war bis zuletzt das sogenannte „Strauß-Sekretariat“ in seinem Wahlkreis. Am 29. November 1978 schied Franz Josef Strauß nach 29 Jahren aus dem Bundestag aus.

1949 bis 1953

Bedingt durch seinen beruflichen Hintergrund übernahm Franz Josef Strauß bis 1952 den Vorsitz im Ausschuss für Jugendfürsorge im Deutschen Bundestag. Mit einer anlässlich der Wehrdebatte am 7. Februar 1952 gehaltenen Rede unterstrich er jedoch sein Interesse an außen- und sicherheitspolitischen Fragen und wurde so einer breiteren Öffentlichkeit erstmals als überzeugender Rhetoriker bekannt. Als man am 19. Juli 1952 einen Bundestagsausschuss zur Mitberatung des EVG-Vertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen bildete, übernahm Franz Josef Strauß den Vorsitz. Dieser Ausschuss wurde ab 21. Januar 1953 als Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit bezeichnet.

aktuelle Seite ausdrucken [1][2][3][4][5] weiter
Augen von Franz Josef Strauss