Schließlich erhob die Bayerische Staatsregierung
im Mai 1973 Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht
in
Karlsruhe. Zwar wurde am 31. Juli 1973 durch den Zweiten Senat
die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags festgestellt, jedoch gleichzeitig
in neun Leitsätzen der große Ermessensspielraum, den der Wortlaut
des Grundvertrages eröffnet hatte, eingeschränkt. Mit seinem Urteil
hielt das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Weg zur Einheit Deutschlands
offen, nämlich den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum staatlichen
Geltungsbereich des Grundgesetzes. Politische Bedeutung gewannen die
1973 erarbeiteten Rechtspositionen im Jahr 1990, als die deutsche Einheit
ohne große verfassungsrechtliche
Probleme auf diese Weise verwirklicht werden konnte.