[2] Bundesminister der Finanzen
Während der folgenden drei Jahre seiner Amtszeit konnte eine Reihe wichtiger
und umfassender Reformen des Finanzrechts in Angriff genommen und mit der Vorlage
einer Finanzverfassung 1969 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Deckblatt des von Franz Josef Strauß verfassten Taschenbuchs "Die Finanzverfassung" 1969; Plakat zur Bundestagswahl 1969
Die Finanzverfassungsreform stärkte den Bund gegenüber den Ländern und
wurde deshalb von Teilen der CSU abgelehnt.
Zu dieser umfassenden Finanzreform gehörten die Reformen der Umsatzsteuer,
der Gemeindefinanzen und des Haushalts sowie die Einführung der Gemeinschaftsaufgaben.
Außerdem leitete Franz Josef Strauß durch die Einsetzung einer Steuerreformkommission
Ende 1968 wichtige Vorarbeiten für eine grundlegende Reform der Einkommenssteuer ein.
Unter dem Slogan "Strauß macht die DM hart" stand die erfolgreiche Finanzpolitik auch
im Mittelpunkt der Kampagnen der CSU anlässlich der Bundestagswahl 1969. Obwohl
die Union als stärkste Partei aus der Bundestagswahl am 28. September hervorging,
kam es dennoch zu einer Koalition zwischen SPD und FDP. Am Ende seiner Amtszeit
konnte Franz Josef Strauß seinem Nachfolger, dem Sozialdemokraten Alex Möller,
konsolidierte Staatsfinanzen und einen Reservefond von 7 Milliarden DM übergeben.
In den folgenden Jahren der Opposition blieb Franz Josef Strauß in der Funktion des
finanz- und wirtschaftspolitischer Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den
Bereichen Finanzen und Wirtschaft auch weiterhin eng verbunden.