Bundesminister für besondere Aufgaben
Bei den Wahlen zum zweiten Deutschen Bundestag am 6. September 1953
konnten CDU und CSU zusammen 45,2 % der Stimmen erringen und stellten mit 249 Sitzen erneut die stärkste Fraktion.
Das zweite Kabinett Adenauer nach Aushändigung der Ernennungsurkunden durch Bundespräsident Theodor Heuss im Oktober 1953
Konrad Adenauer war wegen sechs Stimmen, die zur absoluten Mehrheit fehlten,
gezwungen, Koalitions- verhandlungen zu führen. Sie mündeten schließlich in die
Bildung einer Koalitionsregierung, die sich aus Vertretern der Union, der FDP,
der Deutschen Partei (DP) und des Gesamtdeutschen Blocks/Block der Heimatvertriebenen
und Entrechteten (GB/BHE) zusammensetzte.
Neben Ministern für die klassischen Ressorts wie Äußeres, Finanzen und Wirtschaft gehörten
dem Kabinett auch vier Minister für besondere Aufgaben an. Diese vier Bundesminister,
Waldemar Kraft (GB/BHE), Hermann Schäfer (FDP), Robert Tilmanns (CDU) und Franz Josef Strauß (CSU)
sollten gleichsam als Verbindungsstellen zwischen den Koalitionsparteien bzw. -fraktionen und der
Regierung fungieren.
Franz Josef Strauß war von der
Ernennung zunächst nicht sehr begeistert,
da seiner Meinung nach das Sonderministerium über zu wenig eigene Kompetenzen verfügte und nicht
mit dem entsprechenden personellen Unterbau ausgestattet war. Trotzdem gelang es ihm rasch, den
unscharf formulierten
Aufgabenbereich für eigene Initiativen zu nutzen. Möglichkeiten boten sich
dabei auf den Feldern der Deutschland-, Wirtschafts- und Verkehrs- sowie der Europa- und Verteidigungspolitik.
Darüber hinaus knüpfte er Verbindungen zum Ausland, insbesondere zu französischen Politikern und zur Hohen
Kommission in Luxemburg. Bundeskanzler Konrad Adenauer bediente sich dieser weitreichenden Beziehungen
seines Sonderministers zur Lösung aktueller Fragen. Im Zusammenhang mit dem 1954 beschlossenen
Saarstatut war es z.B. die Freundschaft zwischen Franz Josef Strauß und dem französischen Außenminister
Antoine Pinay, die eine Einigung bezüglich der Abstimmung über das Saarabkommen und den anstehenden
Wahlkampf im Saarland ermöglichte.