Bundesminister der Verteidigung
Der Beginn des Kalten Krieges veränderte die Einstellung der Westmächte gegenüber
dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland.
Unterzeichnung der Gründungsurkunde des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr 1957;
Vereidigung von Franz Josef Strauß als Verteidigungsminister im Deutschen Bundestag 1957
Mit der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland am 9. Mai 1955 in das seit 1949
bestehende Nordatlantische Verteidigungsbündnis (NATO)
und der als Reaktion darauf
erfolgten Einbindung der DDR in das sowjetisch beherrschte Bündnis des Warschauer
Paktes im gleichen Monat vollzog sich auch im verteidigungs- und sicherheitspolitischen
Bereich die Teilung Deutschlands.
Der Beitritt zur NATO bedeutete außerdem, bestimmte Verpflichtungen
innerhalb des Bündnisses zu übernehmen und eine
nationale Streitmacht aufzubauen.
Als Folge davon ging im Juli 1955 das sogenannte "Amt Blank" im Bundesministerium der
Verteidigung auf, jedoch erwiesen sich die dort erarbeiteten Pläne für den Aufbau der
Bundeswehr als undurchführbar. In der Ernennung eines neuen Verteidigungsministers
sah Bundeskanzler Adenauer eine geeignete Lösung des Problems.
Am 16. Oktober 1956 übernahm Franz Josef Strauß das Amt des Verteidigungsministers.