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Bundestagsabgeordneter

Mitglied des Deutschen Bundestages 1949-1978

Bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949 gewann Franz Josef Strauß das Direktmandat des Bundeswahlkreises Weilheim, das er bis zu seiner Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten im Jahre 1978 behaupten sollte. Trotz der vielfältigen Verpflichtungen in Bonn als Bundesminister verlor Franz Josef Strauß nie den Kontakt zu seinen Wählern. Äußeres Zeichen dieser Volksnähe war bis zuletzt das sogenannte "Strauß-Sekretariat“ in seinem Wahlkreis. Am 29. November 1978 schied Franz Josef Strauß nach 29 Jahren aus dem Bundestag aus.

1949 bis 1953

Bedingt durch seinen beruflichen Hintergrund übernahm Franz Josef Strauß bis 1952 den Vorsitz im Ausschuss für Jugendfürsorge im Deutschen Bundestag. Mit einer anlässlich der Wehrdebatte am 7. Februar 1952 gehaltenen Rede  unterstrich er jedoch sein Interesse an außen- und sicherheitspolitischen Fragen und wurde so einer breiteren Öffentlichkeit erstmals als brillanter und überzeugender Rhetoriker bekannt. Als man am 19. Juli 1952 einen Bundestagsausschuss zur Mitberatung des EVG-Vertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen bildete, übernahm Franz Josef Strauß den Vorsitz. Dieser Ausschuss wurde ab 21. Januar 1953 als Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit bezeichnet. 

Franz Josef Strauß gehörte in der ersten Wahlperiode 1949 bis 1953 zeitweise noch vier weiteren Ausschüssen an: dem Organisationsausschuss, dem Ausschuss für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten, der seit 1953 die Bezeichnung Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten führte, dem Ausschuss für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und dem Wahlrechtsausschuss. Auch in zwei Untersuchungsausschüssen arbeitete er als Mitglied mit.

Ein wesentliches Thema der ersten Wahlperiode bildete die Saarfrage, an deren Lösung sich auch Franz Josef Strauß beteiligte. Ziel dieser Bestrebungen war es, den französischen Einfluss auf das öffentliche Leben im seit 1947 bestehenden Saarprotektorat zurückzudrängen und letztendlich das Gebiet an der Saar mit der Bundesrepublik zu vereinigen. Ein in diesem Zusammenhang im Mai 1951 unternommener Versuch, ins Saarland einzureisen, um als Redner auf einer Parteikundgebung in Saarbrücken aufzutreten, scheiterte jedoch an dem durch saarländische Behörden verhängten Einreiseverbot.

Im März/April 1953 reiste Franz Josef Strauß mit einer Bundestagsdelegation erstmals in die USA, um dort auszuloten, welche Rolle Deutschland im Rahmen der amerikanischen Weltstrategie spielen könne. Am Ende dieser Konsultationen stand die Zusicherung der USA, sich unter keinen Umständen aus Europa zurückzuziehen, auch nicht um den Preis eines sowjetischen Angebots für eine Wiedervereinigung Deutschlands. Mit der Berufung zum Bundesminister für besondere Aufgaben durch Konrad Adenauer 1953 übernahm dann Franz Josef Strauß erstmals Verantwortung als Kabinettsmitglied. 1955 folgte die Übernahme des Atomministeriums, 1957 des Bundesministeriums der Verteidigung.

1963 bis 1966

Nach dem Rücktritt als Bundesminister der Verteidigung 1962 widmete sich Franz Josef Strauß in der Funktion des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe wieder mehr der parlamentarischen Arbeit. So war er, wie schon in der ersten Wahlperiode, von Februar 1963 bis Februar 1967 als ordentliches Mitglied im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten bzw. im Auswärtigen Ausschuss tätig.

Außen-, sicherheits- und deutschlandpolitische Fragen rückten in das Zentrum der Politik dieser Jahre, nachdem die SED-Führung mit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 den Ost-West Gegensatz zusätzlich verschärft hatte.

Zwar gestalteten sich nach der Bundestagswahl 1965 die Verhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP äußerst schwierig, doch kam es schließlich zur Wiederauflage der Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard. Im Kabinett Erhard II konnte die CSU aufgrund ihres hervorragenden Wahlergebnisses fünf Minister stellen, wobei Franz Josef Strauß dem Kabinett nicht angehörte. Zunehmende Kritik an Ludwig Erhard auch in den eigenen Reihen und die Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres 1966 überschatteten die Arbeit der Koalition. So hielt es etwa Franz Josef Strauß zur Überwindung der wirtschaftlichen Krise für dringend erforderlich, das Modell der Sozialen Marktwirtschaft durch Vorgabe von Rahmenbedingungen des Staates zu modifizieren, was Bundeskanzler Ludwig Erhard entschieden ablehnte.

Als mit dem Rücktritt der Minister der FDP im Oktober 1966 die Koalition aus FDP und CDU/CSU zerbrach, wurden Rücktrittsforderungen u.a. auch von Franz Josef Strauß erhoben. Am 2. November 1966 schließlich machte Bundeskanzler Ludwig Erhard durch seinen Rücktritt den Weg für Verhandlungen über eine große Koalition frei. Im Dezember 1966 erfolgte dann die Bildung einer Großen Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. In der Funktion eines Bundesministers für Finanzen kehrte Franz Josef Strauß in das Kabinett zurück.

1969 bis 1978

Mit der Bildung einer Koalition aus SPD und FDP nach der Bundestagswahl 1969 fiel der CDU/CSU die Rolle der parlamentarischen Opposition zu. In den folgenden Jahren der Opposition widmete sich Franz Josef Strauß neben dem breiten Spektrum der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik auch Fragen der Außen- und Deutschlandpolitik. So gehörte er von 1969 bis 1978 dem Auswärtigen Ausschuss an. Ferner wurde er im Finanzausschuss von 1969 bis April 1970 als ordentliches und von 1970 bis März 1974 als stellvertretendes Mitglied geführt. Wegen der auch von seinen politischen Gegnern anerkannten Erfolge bei der Ordnung der Staatsfinanzen in der Großen Koalition wuchs ihm die Rolle des finanz- und wirtschaftspolitischen Fachmanns zu. Am 5. Mai 1971 bestimmte ihn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu ihrem finanz- und wirtschaftspolitischen Sprecher, einem Amt, das in der Fraktionshierarchie und in der Geschäftsordnung bisher nicht vorgesehen war. Die groß angelegten finanzpolitischen Rededuelle  mit den sozial-liberalen Finanzministern um den richtigen Kurs in der Finanzpolitik zählten zu den Höhepunkten der parlamentarischen Streitkultur.

Neben den Bereichen Wirtschaft und Finanzen bestimmte auch die von der sozialliberalen Koalition verfolgte Ostpolitik die politische Agenda dieser Jahre. Franz Josef Strauß und mit ihm die CSU-Landesgruppe setzten sich vehement für eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrags mit der DDR durch das Bundesverfassungsgericht ein. Schließlich erhob die Bayerische Staatsregierung im Mai 1973 Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zwar wurde am 31. Juli durch den Zweiten Senat die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags festgestellt, jedoch gleichzeitig in neun Leitsätzen der große Ermessensspielraum, den der Wortlaut des Grundvertrages eröffnet hatte, eingeschränkt. Mit seinem Urteil hielt das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Weg zur Einheit Deutschlands weiterhin offen, nämlich den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum staatlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Politische Bedeutung gewannen die 1973 erarbeiteten Rechtspositionen im Jahr 1990, als die deutsche Einheit ohne große verfassungsrechtliche Probleme verwirklicht werden konnte.

Fotoalbum "Bilderbuch vom ersten Deutschen Bundestag 1949/53" - Unser Kandidat Franz Josef Strauß 1949

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"Mit Strauß für Adenauer" Plakat zur Bundestagswahl 1953

ACSP; ACSP, Pl Se 269

Fotoalbum "Bilderbuch vom ersten Deutschen Bundestag 1949/53" - Wehrdebatte im Februar 1952

ACSP; ACSP, NL Strauß Slg Kray Fotoalben 13-16

"Auch diesmal wieder Franz Josef Strauß Wir kennen ihn. Wir vertrauen ihm. Wir wählen ihn." Plakat zur Bundestagswahl 1961

ACSP; ACSP, Pl S 5228

Mit Konrad Adenauer und Ludwig Erhard während des 14. CDU Bundesparteitages 1966 in Bonn

Josef A. Slominski; ACSP; ACSP, NL Strauß Slg Kray Foto 15-1

Franz Josef Strauß präsentiert die Broschüre "Politik aus Bayern"

Eduard Dietl; ACSP; ACSP, Ph P Strauß Franz Josef 3-2-4